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Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank zur Einführung von Negativzinsen?

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank, mit denen bei Sicht-, Termin- und Festgeldeinlagen im Verhältnis zu Verbrauchern Negativzinsen eingeführt werden, sind dann nach § 307 BGB unwirksam, wenn davon auch Altverträge erfasst werden, die ohne eine Entgeltpflicht des Kunden geschlossen wurden.


LG Tübingen, 26.01.2018 - Az: 4 O 187/17

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