Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.390 Anfragen

Vor Botschaften besser nicht falsch parken!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Parkt ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug in einem durch absolute Halteverbote festgesetzten Sicherheitsbereich vor einer Botschaft, so muss mit der sofortigen Umsetzung gerechnet werden, wenn zur Bewachung eingesetzte Polizisten den Vorgang beobachtet haben.

Die Beamten, die zum Schutz von Botschaften oder anderen öffentlichen Einrichtungen eingesetzt sind, können nicht über die Berechtigung zum Parken an dieser Stelle entscheiden.

In derartigen Sicherheitsbereichen ist die Fahrzeugumsetzung generell rechtmäßig. Eine konkrete Behinderung im Einzelfall ist hierbei nicht erforderlich.


VG Berlin, 30.07.2008 - Az: 11 A 320.08

ECLI:DE:VGBE:2008:0730.11A320.08.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant