Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.764 Anfragen

Abschleppkosten auch für Anwohner?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Anwohnerparkberechtigung befreit lediglich von der Pflicht zur Entrichtung von Parkgebühren. Sie führt jedoch nicht zu einer erhöhten Schutzwürdigkeit des Inhabers mit der Folge, dass er im Vorfeld von Abschleppmaßnahmen anders als die übrigen Verkehrsteilnehmer zu behandeln wäre.

Daher muss auch ein Anwohner mit entsprechender Parkberechtigung die Abschleppgebühren tragen, wenn er sein Fahrzeug nicht rechtzeitig entfernt, obwohl durch rechtzeitiges Aufstellen von Halteverbotsschildern seitens der Gemeinde die Sperrung der entspr. Flächen aufgrund von Bauarbeiten angekündigt wurde.

Dies gilt auch dann, wenn der Halter aufgrund eines längeren Urlaubs im fraglichen Zeitraum das Fahrzeug nicht entfernen konnte. Vielmehr hätte eine Vertrauensperson während der Abwesenheit auf das Fahrzeug achten müssen.


VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - Az: 1 S 2659/02

ECLI:DE:VGHBW:2003:0819.1S2659.02.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant