Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 393.235 Anfragen

Abschleppkosten auch für Anwohner?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Anwohnerparkberechtigung befreit lediglich von der Pflicht zur Entrichtung von Parkgebühren. Sie führt jedoch nicht zu einer erhöhten Schutzwürdigkeit des Inhabers mit der Folge, dass er im Vorfeld von Abschleppmaßnahmen anders als die übrigen Verkehrsteilnehmer zu behandeln wäre.

Daher muss auch ein Anwohner mit entsprechender Parkberechtigung die Abschleppgebühren tragen, wenn er sein Fahrzeug nicht rechtzeitig entfernt, obwohl durch rechtzeitiges Aufstellen von Halteverbotsschildern seitens der Gemeinde die Sperrung der entspr. Flächen aufgrund von Bauarbeiten angekündigt wurde.

Dies gilt auch dann, wenn der Halter aufgrund eines längeren Urlaubs im fraglichen Zeitraum das Fahrzeug nicht entfernen konnte. Vielmehr hätte eine Vertrauensperson während der Abwesenheit auf das Fahrzeug achten müssen.


VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - Az: 1 S 2659/02

ECLI:DE:VGHBW:2003:0819.1S2659.02.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.235 Beratungsanfragen

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit

Verifizierter Mandant

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...

Verifizierter Mandant