Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.169 Anfragen

Straftaten - MPU-Anordnung?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hat ein Fahrerlaubnisinhaber vorsätzliche Körperverletzungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen, so berechtigt dies auch dann, wenn die Tat(en) mehrere Jahre zurückliegen die Anordnung einer MPU.

Der seit der Tat vergangene Zeitablauf und die seitdem unauffällige Verkehrsteilnahme kann der Anordnung nicht entgegengehalten werden. Die strafgerichtliche Verurteilung ist Bestandteil der zur Person des Betroffenen vorhandenen Eintragungen im Verkehrszentralregister (nunmehr Fahreignungsregister). Für die Verwertbarkeit sind nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich die geltenden Tilgungs- und Verwertungsvorschriften entscheidend. Sofern der anlassgebende Sachverhalt noch verwertbar ist, ist für eine einzelfallbezogene Prüfung, ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen Gefahrenverdacht begründeten, entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit im Regelfall kein Raum mehr.

Indem das Fahrverbot im Strafurteil damit begründet wurde, dass sich der Antragsteller dieses zur Warnung dienen lassen solle, hat das Strafgericht zudem zum Ausdruck gebracht, dass es sehr wohl mit der Möglichkeit künftiger gleicher oder ähnlicher Delinquenz seitens des Betroffenen rechnete.


VG München, 10.10.2014 - Az: M 6a S 14.3110

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant