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Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gefälschter Haaranalyse

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde bei einer geforderten MPU eine gefälschte Haaranalyse abgegeben, die einen Drogenkonsum verneint und wurde aufgrund dessen die Wiedererteilung einer vorher wegen Drogenfahrt entzogenen Fahrerlaubnis erreicht, so kann die Fahrerlaubnis nach Kenntniserlangung der Fälschung rechtmäßig entzogen werden.

Das positive Ergebnis des Gutachtens ist dann nicht mehr aufrechtzuerhalten, so dass die Eignungszweifel wieder bestehen und deshalb die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen.

Da der Befund gefälscht ist, hat das bei der MPU ausgesprochene Votum keine Gültigkeit mehr.


VG Gelsenkirchen, 11.05.2012 - Az: 7 L 445/12

ECLI:DE:VGGE:2012:0511.7L445.12.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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