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Wer eine MPU verweigert, ist nicht fahrgeeignet!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eine rechtmässig angeordnete Untersuchungsanordnung verweigert bzw. der ebenfalls rechtmässigen Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch - psychologischen Gutachtens nicht nachgekommen und erfolgt diese Weigerung ohne anerkennenswerten Grund, so kann die Behörde von der Ungeeignetheit des Betroffenen zum Führen eines Kfz ausgehen.


VG München, 26.01.2012 - Az: M 6A K 11/2260

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