Leasingwagen mit Chiptuning und der merkantile Minderwert
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine herstellerfremde Leistungssteigerung eines Leasingfahrzeuges (sogenanntes Chip-tuning) begründet auch dann eine übermäßige, nicht vertragsgemäße Abnutzung der Leasingsache, wenn sie nur vorübergehend für einen nicht ganz unerheblichen Zeitraum im Gebrauch und bei der Rückgabe wieder aufgehoben war.