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Mobiltelefon als Navigationshilfe

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Verwendung eines Mobiltelefons als Navigationshilfe ändert nichts daran, dass ein Mobiltelefon beim Autofahren nicht aufgenommen oder festgehalten werden darf (Handyverbot am Steuer). Wird nun ein Mobiltelefon dennoch als Navigationsgerät genutzt, so kann der Verkehrsteilnehmer wegen Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO mit einer Geldbuße belangt werden.

Maßgeblich ist nämlich nur die Benutzung des Mobiltelefons - dies umfasst jede bestimmungsgemäße Bedienung des Gerätes, da Zweck der Vorschrift ist, zu gewährleisten, dass der Fahrzeugführer beide Hände frei hat.


OLG Hamm, 18.02.2013 - Az: III-5 RBs 11/13

ECLI:DE:OLGHAM:2013:0218.III5RBS11.13.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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