Die Verwendung eines Mobiltelefons als Navigationshilfe ändert nichts daran, dass ein Mobiltelefon beim Autofahren nicht aufgenommen oder festgehalten werden darf (Handyverbot am Steuer). Wird nun ein Mobiltelefon dennoch als Navigationsgerät genutzt, so kann der Verkehrsteilnehmer wegen Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO mit einer Geldbuße belangt werden.
Maßgeblich ist nämlich nur die Benutzung des Mobiltelefons - dies umfasst jede bestimmungsgemäße Bedienung des Gerätes, da Zweck der Vorschrift ist, zu gewährleisten, dass der Fahrzeugführer beide Hände frei hat.
Maßgeblich ist nämlich nur die Benutzung des Mobiltelefons - dies umfasst jede bestimmungsgemäße Bedienung des Gerätes, da Zweck der Vorschrift ist, zu gewährleisten, dass der Fahrzeugführer beide Hände frei hat.
OLG Hamm, 18.02.2013 - Az: III-5 RBs 11/13
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0218.III5RBS11.13.00
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