Die im Land Brandenburg eröffnete Möglichkeit, das zum Nachweis einer Verkehrsordnungswidrigkeit gefertigte Beweisfoto im Internet nach Eingabe individueller Zugangsdaten abzurufen, stellt wegen der bloßen Befürchtung, Dritte könnten sich illegal Zugang verschaffen, keine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar.
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OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - Az: 12 S 23.14
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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