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Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte, die über eine Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt verfügen, erbringen bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung nach der auch im Verfahren wegen Auferlegung eines Fahrtenbuchs heranzuziehenden Rechtsprechung des BGH zu standardisierten Messverfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht hinreichend verlässlichen Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bestimmten Umfangs.

Die Halter von Fahrschulwagen können im Rahmen der Ermessensbetätigung keine Privilegierung beanspruchen.


VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - Az: 10 S 1162/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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