Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.329 Anfragen

Keine Blitzer zum Eulenschutz!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall war eine Verkehrsteilnehmern auf eine Teilstrecke geblitzt worden. die Straßenverkehrsbehörde hatte die Geschwindigkeit auf 50 km/h reduziert, um dort lebende Uhus zu schützen. Hierzu wurde auch ein Blitzer installiert. Die Betroffene hielt die Geschwindigkeitsbeschränkung für rechtswidrig.

Das Verwaltungsgericht schloss sich dieser Ansicht an und erklärte die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h für unzulässig - sie verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Die Geschwindigkeitsbeschränkung kann nicht ohne weiteres mit einer Vereinbarung mit den Naturschutzverbänden begründet werden, nach der die Verbände auf Rechtsmittel gegen den Streckenausbau verzichten, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung zu Gunsten der Uhus eingeführt wird. Es ist zwar durchaus vertretbar die Geschwindigkeit aus Naturschutzgründen sowohl für den ganzen Tag als auch lediglich für die Nachtzeit zu reduzieren. Der zuständige Kreis hätte aber seinen Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Nutzgeschwindigkeit eigenständig ausüben und eine eigene freie Entscheidung treffen müssen.


VG Aachen, 10.04.2012 - Az: 2 K 1352/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach