Auch dann, wenn es nach einer Eichung des Gerätes zu einem Reifenwechsel von Winterreifen auf Sommerreifen gekommen ist und die nach der Gebrauchsanweisung für diesen Fall vorgesehene Neueichung unterblieben ist, kann eine Geschwindigkeitsmessung mittels Police-Pilot-System (PPS) verwertet werden. Es ist auch kein höherer
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AG Nordenham, 31.05.2007 - Az: 5 OWi 441 Js 59850/06 (587/06)
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