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Augenblicksversagen, wenn Ortsschild übersehen wurde

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Anordnung eines Regelfahrverbotes aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt bei einem so genannten Augenblicksversagen nicht in Betracht.

Hat ein Kraftfahrer ein Ortseingangsschild übersehen und musste sich ihm aufgrund äußerer Umstände (vorhergehender Geschwindigkeitsrichter, Bebauung) nicht aufdrängen, dass er sich innerorts befand, ist die Annahme eines Augenblicksversagens nicht zu beanstanden.


OLG Dresden, 02.06.2005 - Az: Ss (OWi) 249/05

ECLI:DE:OLGDRES:2005:0602.SS.OWI249.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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