Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.703 Anfragen

Grobe Fahrlässigkeit bei einem Rotlicht-Verstoß im Rahmen einer polizeilichen Einsatzfahrt?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Außergewöhnliche Umstände im Sinne eines sog. „Augenblicksversagens“ können es gebieten, vom Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit abzusehen.

In objektiver Hinsicht kann ein Augenblicksversagen nur bei einmaligen und auch nicht bei länger andauernden Umständen angenommen werden („Augenblick“). Zusätzlich müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen.

Welche hinzutretenden Gründe geeignet sein können, den Schuldvorwurf zu mindern, ist eine Frage des Einzelfalles.

Die Tatsache einer Einsatzfahrt eines Polizeibeamten unter Inanspruchnahme von Sonderzeichen allein stellt insoweit keinen besonderen Umstand dar. Allerdings können die speziellen Einsatzumstände geeignet sein, den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen zu lassen.


VG Stuttgart, 25.05.2023 - Az: 11 K 942/22

ECLI:DE:VGSTUTT:2023:0525.11K942.22.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.703 Beratungsanfragen

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen