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Mithaftung, wenn die Richtgeschwindigkeit überschritten wurde?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer bei trockenen Straßenverhältnissen und einer Geschwindigkeit von ca. 200 km/h nach einer langgezogenen Linkskurve auf ein Fahrzeug aufgefahren, welches kurz vorher auf die linke Fahrspur gewechselt hatte.

Das Amtsgericht sah keine Veranlassung, ein Mitverschulden des Unfallbeteiligten anzunehmen, obwohl dies oftmals bei erheblicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit der Fall ist.


AG Stuttgart, 07.01.2003 - Az: 7 C 1553/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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