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Mithaftung, wenn die Richtgeschwindigkeit überschritten wurde?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer bei trockenen Straßenverhältnissen und einer Geschwindigkeit von ca. 200 km/h nach einer langgezogenen Linkskurve auf ein Fahrzeug aufgefahren, welches kurz vorher auf die linke Fahrspur gewechselt hatte.

Das Amtsgericht sah keine Veranlassung, ein Mitverschulden des Unfallbeteiligten anzunehmen, obwohl dies oftmals bei erheblicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit der Fall ist.


AG Stuttgart, 07.01.2003 - Az: 7 C 1553/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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