Im vorliegenden Fall wand sich ein Autofahrer gegen eine gegen ihn verhängte Geldbuße über EUR 60 sowie ein einmonatiges Fahrverbot - er war mit 59 km/h in einer Tempo-30-Zone erwischt worden. Der Fahrer wand ein, er habe die Beschilderung übersehen und sei zudem ortsfremd gewesen.
Da der Autofahrer jedoch
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...