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Querende Fußgänger und der Abbiegevorgang

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kraftfahrer müssen beim Abbiegevorgang besonders auf querende Fußgänger achten und unter Umständen anhalten, wenn die Situation dies erfordert.

Selbst wenn der Einfahrvorgang bereits begonnen wurde, ehe der Fußgänger auf die Fahrbahn tritt, wäre für den Kraftfahrer jedenfalls ein Anhalten noch unproblematisch möglich.

Der Kraftfahrer muss daher entweder seinen eigenen Abbiegevorgang zurückstellen oder anhalten, um den Fußgänger passieren zu lassen.


AG Straubing, 09.04.2014 - Az: 4 C 1154/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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