Kraftfahrer müssen beim Abbiegevorgang besonders auf querende Fußgänger achten und unter Umständen anhalten, wenn die Situation dies erfordert.
Selbst wenn der Einfahrvorgang bereits begonnen wurde, ehe der Fußgänger auf die Fahrbahn tritt, wäre für den Kraftfahrer jedenfalls ein Anhalten noch unproblematisch möglich.
Der Kraftfahrer muss daher entweder seinen eigenen Abbiegevorgang zurückstellen oder anhalten, um den Fußgänger passieren zu lassen.
Selbst wenn der Einfahrvorgang bereits begonnen wurde, ehe der Fußgänger auf die Fahrbahn tritt, wäre für den Kraftfahrer jedenfalls ein Anhalten noch unproblematisch möglich.
Der Kraftfahrer muss daher entweder seinen eigenen Abbiegevorgang zurückstellen oder anhalten, um den Fußgänger passieren zu lassen.
AG Straubing, 09.04.2014 - Az: 4 C 1154/13
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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