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Fußgänger auf der Fahrbahn - Schadensverteilung bei Unfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall hatte sich ein (älterer) Fußgänger innerorts trotz herannahender Pkw bei regnerischem Wetter und Dämmerung auf die Fahrbahn begeben.

Hierbei wurde der Fußgänger von einem Fahrzeug erfasst, dass mit geringfügig erhöhter Geschwindigkeit (56 km/h) unterwegs war und von einem entgegenkommendem Fernlicht geblendet wurde.

In einem solchen Fall hat der Fußgänger den Unfall durch einen Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO maßgeblich verursacht.

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OLG Hamm, 22.10.2012 - Az: 6 U 55/12

ECLI:DE:OLGHAM:2012:1022.6U55.12.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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