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Fußgänger auf der Fahrbahn - Schadensverteilung bei Unfall
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im zu entscheidenden Fall hatte sich ein (älterer) Fußgänger innerorts trotz herannahender Pkw bei regnerischem Wetter und Dämmerung auf die Fahrbahn begeben.
Hierbei wurde der Fußgänger von einem Fahrzeug erfasst, dass mit geringfügig erhöhter Geschwindigkeit (56 km/h) unterwegs war und von einem entgegenkommendem Fernlicht geblendet wurde.
In einem solchen Fall hat der Fußgänger den Unfall durch einen Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO maßgeblich verursacht.
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