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Unfall mit auf der Fahrbahn befindlichen und durch Fahrzeuge verdeckten Fußgänger

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt kein Verschulden des Kraftfahrers vor, wenn das Fahrzeug, das eine mehrspurige Strasse befuhr, einen Fußgänger erfasst hat, der die Fahrbahn von rechts nach links überqueren wollte und dieser durch ein auf der rechten Spur vorausfahrendes Fahrzeug verdeckt worden war.

Daher scheidet eine Haftung aus. Der Unfall war unvermeidbar.

Der Fußgänger hat den Unfall überwiegend selbst verschuldet, so dass die Betriebsgefahr des Fahrzeugs zurücktritt. Die Fahrbahnüberquerung bei herannahendem dichtem Verkehr stellt eine Selbstgefährdung und ein somit ein grob fahrlässiges Verhalten vor, das die Haftung eines am Unfall beteiligten Fahrzeugs ausschließt.


OLG Hamm, 26.04.2012 - Az: I-6 U 59/12


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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