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Gültigkeit eines im EU-Ausland ausgestellten Ersatzführerscheins bei Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird einem in Deutschland ansässiger Fahrer in einem anderen EU-Mitgliedstaat (Tschechische Republik) ein Führerschein ausgestellt, der unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erworben wurde, so ist der nachfolgend in diesem Staat ausgestellte Ersatzführerschein im Inland ungültig. Die Inlandsunwirksamkeit der Fahrerlaubnis ergibt sich aus § 28 IV S.1 Nr.2 FeV. Bei diesem zweiten Führerschein handelt es sich i.S.d. Richtlinie 2006/126/EG lediglich um die Ersetzung des ersten tschechischen Führerscheins, mit der der Erwerb einer neuen materiellen Fahrerlaubnis nicht verbunden ist.


VG Augsburg, 17.10.2014 - Az: Au 7 S 14.1310


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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