Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.747 Anfragen

Inlandsungültige EU-Fahrerlaubnis und der Wohnsitzverstoß

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 10 Minuten

Es liegt keine Neuerteilung vor, wenn eine unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis im EU-Ausland erteilte Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedstaat umgetauscht wird. Es besteht daher auch keine Pflicht der übrigen EU-Mitgliedstaaten zur Anerkennung der Fahrerlaubnis im Inland.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Antragsgegnerin hat die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in einer den formalen Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO genügenden Art und Weise begründet. Sie hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es im besonderen öffentlichen Interesse liegt, dass die Polizei bei Verkehrskontrollen nicht über die Gültigkeit eines Führerscheins getäuscht werden kann, so dass der Eintrag eines Sperrvermerks notwendig sei.

Im Rahmen der im Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ist davon auszugehen, dass die dem Antragsteller erteilte ungarische Fahrerlaubnis inlandsungültig ist. Die Antragsgegnerin war deshalb berechtigt, den Antragsteller zur Vorlage des Führerscheins zu verpflichten, um den entsprechenden Sperrvermerk anzubringen.

Rechtsgrundlage für das Vorlageverlangen ist § 47 Abs. 2 Satz 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Danach ist ein ausländischer Führerschein unverzüglich der entscheidenden Behörde vorzulegen, wenn die fehlende Fahrberechtigung festgestellt wurde. Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind vorliegend erfüllt. Denn die ungarische Fahrerlaubnis des Antragstellers ist im Bundesgebiet nicht anzuerkennen. Die entsprechende Feststellung der Antragsgegnerin begegnet keinen rechtlichen Bedenken.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.747 Beratungsanfragen

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.

Verifizierter Mandant

Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.

Verifizierter Mandant