Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.034 Anfragen
Slowenischer Führerschein mit deutschem Wohnsitzeintrag
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Der Vollbeweis nach § 418 I ZPO i.V.m. § 98 VwGO für einen Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis ist bereits durch die Eintragung eines deutschen Wohnsitzes in einen ausländischen (hier: slowenischen) EU-Führerschein erbracht.
An den nach § 418 Abs. 2 ZPO grundsätzlich möglichen Gegenbeweis sind nach der obergerichtlichen Rechtsprechung strenge Anforderungen zu stellen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ausgeführt, dass neben dem substantiierten Beweisantritt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der in der öffentlichen Urkunde bezeugten Tatsache sprechen muss.
Darüber hinaus muss sich aus dem Vorbringen des beweisbelasteten Beteiligten ergeben, dass die Auswertung des Erkenntnismittels, auf das er sich zum Zwecke der Widerlegung des Inhalts der öffentlichen Urkunde bezieht, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die Unrichtigkeit der darin bezeugten Tatsachen ergeben wird.
VG München, 12.03.2013 - Az: M 1 K 12.5163
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank