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Schlafapnoiker - automatischer Fahrerlaubnisentzug?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann nicht automatisch eine Fahrerlaubnisentziehung angeordnet werden, wenn der Verdacht nahe liegt, dass der Betroffene Schlafaponoiker ist. Es wäre vielmehr erforderlich, dass die Übermüdung des Betroffenen so stark war, dass er damit rechnen musste, aufgrund der Übermüdung in einen Sekundenschlaf fallen zu können.

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LG Traunstein, 08.07.2011 - Az: 1 QS 225/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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