Es kann nicht automatisch eine Fahrerlaubnisentziehung angeordnet werden, wenn der Verdacht nahe liegt, dass der Betroffene Schlafaponoiker ist. Es wäre vielmehr erforderlich, dass die Übermüdung des Betroffenen so stark war, dass er damit rechnen musste, aufgrund der Übermüdung in einen Sekundenschlaf fallen zu können.
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LG Traunstein, 08.07.2011 - Az: 1 QS 225/11
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