Die Erstattung der Gutachterkosten nach einem Unfall darf die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht davon abhängig machen, daß die Gutachterrechnung bereits vom Geschädigten bezahlt wurde.
LG Traunstein - Az: 5 S 3169/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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