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Gutachterkosten nicht erst nach Begleichung der Rechnung erstatten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Erstattung der Gutachterkosten nach einem Unfall darf die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht davon abhängig machen, daß die Gutachterrechnung bereits vom Geschädigten bezahlt wurde.


LG Traunstein - Az: 5 S 3169/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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