Gutachterkosten nicht erst nach Begleichung der Rechnung erstatten
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Erstattung der Gutachterkosten nach einem Unfall darf die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht davon abhängig machen, daß die Gutachterrechnung bereits vom Geschädigten bezahlt wurde.
LG Traunstein - Az: 5 S 3169/04
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