Wer nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis zwecks Umgehung der Eignungsprüfung unter der bewussten Vortäuschung eines Studienaufenthaltes in Tschechien einen tschechischen EU-Führerschein erhält, ist nicht berechtigt, in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen, auch wenn der Führerscheinerwerb nicht während einer Sperrfrist erfolgte und der Fahrerlaubnisentzug nicht im Verkehrszentralregister eingetragen ist.
Bei einer gleichwohl durchgeführten Kfz-Fahrt im Inland liegt jedenfalls ein fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.
Bei einer gleichwohl durchgeführten Kfz-Fahrt im Inland liegt jedenfalls ein fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.
OLG Oldenburg, 16.03.2011 - Az: 1 SS 32/11
ECLI:DE:OLGOL:2011:0316.1SS32.11.0A
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