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19 Punkte und mehr ... - Führerscheinentzug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für das vorliegen einer Punktezahl von 19 oder mehr und den entsprechenden Entzug der Fahrerlaubnis kommt es allein auf den Zeitpunkt der Entziehungsanordnung an. Werden einer oder mehr Punkte im Widerspruchsverfahrensverlauf getilgt, so ist dies unerheblich.


OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - Az: 16 B 1093/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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