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Polnischer Führerschein kein Schutz vor MPU!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Erwerber eines Führerscheins aus Polen oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat ist nicht vor dem deutschen Fahrerlaubnisrecht geschützt. Insbesondere eine erforderliche medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann durch den Erwerb nicht umgangen werden.


VG Braunschweig, 30.01.2006 - Az: 6 B 11/06

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