Auch ohne das es zu einem Unfall kommt, kann riskantes oder leichtsinniges Fahren zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.
Im Interesse und zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer ist ein derartiges Verhalten im Straßenverkehr nicht hinzunehmen und eine etwaige fahrlässige Gefährdung entsprechend zu ahnden.
Im der Entscheidung zugrunde
Im Interesse und zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer ist ein derartiges Verhalten im Straßenverkehr nicht hinzunehmen und eine etwaige fahrlässige Gefährdung entsprechend zu ahnden.
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AG Salzgitter - Az: 1 Ss 1/05
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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