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Auch private Nachschulung verkürzt den Führerscheinentzug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt (2,05 Promille) kann auch durch Teilnahme an einem Nachschulungskurs bei einem privaten Anbieter um drei Monate verkürzt werden. Entscheidend ist, daß die Nachschulung einer zuverlässigen Kontrolle hinsichtlich Organisation, Inhalt und Objektivität der Teilnahmebescheinigung wie bei staatlichen Kursen besteht (z.B. durch den TÜV).


LG Hildesheim - Az: 20 Qs 61/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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