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Fahrverbot und die wirksame Präventionsmaßnahme

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern ein eigentlich mit einem Fahrverbot zu belegender Verkehrsteilnehmer bereits an einer verkehrspsychologischen Maßnahme teilgenommen hat und daher unterstellt werden kann, dass er sich zum Positiven verändert hat und von ihm zukünftig ein ordnungsgemäßes Verhalten im Straßenverkehr zu erwarten ist, so kann unter Erhöhung des Bußgeldes von der Verhängung des Regelfahrverbots auch bei einem Regelfall abgesehen werden.

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Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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