Im vorliegenden Fall hatte ein Kraftfahrer einen Unfall mit 0,51 Promille verursacht. Der Führerschein war jedoch nicht auffindbar und daher nicht sicherstellbar. Die Polizei sprach stattdessen ein mündliches Fahrverbot aus, bis der Betroffene vom Staatsanwalt höre.
Die Polizei stellte an demselben Tage bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein und gab die Sache an die Bußgeldbehörde ab, ohne den Betroffenen zu informieren.
Die Polizei stellte an demselben Tage bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein und gab die Sache an die Bußgeldbehörde ab, ohne den Betroffenen zu informieren.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


