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Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellung des Fahrers bei Firmenwagen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde mit einem Firmenwagen ein nicht unerheblichen Verkehrsverstoss (hier: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 34 km/h außerorts) begangen und kann der Fahrer im Rahmen einer angemessenen Ermittlungstätigkeit von der Polizei nicht ermittelt werden, so ist die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches für den Zeitraum von sechs Monaten zulässig.


VG München, 21.01.2013 - Az: M 23 S 12.5159

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