In Großstädten sind Radfahrer auch ohne Beleuchtung nicht unsichtbar, da in Innenstadtgebieten keine völlige Dunkelheit herrscht.
Daher folgte das Gericht dem Einwand einer Autofahrerin nicht, die beim Aussteigen aus ihrem Fahrzeug gegen 19:35 in einen Unfall mit einem Radfahrer verwickelt wurde. Die Autofahrerin hatte nämlich angegeben, dass sie den Radfahrer nicht sehen konnte, weil diese ohne Licht gefahren war.
Der Radfahrer erhielt vollen Schadensersatz.
Daher folgte das Gericht dem Einwand einer Autofahrerin nicht, die beim Aussteigen aus ihrem Fahrzeug gegen 19:35 in einen Unfall mit einem Radfahrer verwickelt wurde. Die Autofahrerin hatte nämlich angegeben, dass sie den Radfahrer nicht sehen konnte, weil diese ohne Licht gefahren war.
Der Radfahrer erhielt vollen Schadensersatz.
AG Berlin-Mitte, 31.10.2006 - Az: 106 C 3072/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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