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Nächtliche Radfahrer sind in Berlin nicht unsichtbar!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In Großstädten sind Radfahrer auch ohne Beleuchtung nicht unsichtbar, da in Innenstadtgebieten keine völlige Dunkelheit herrscht.

Daher folgte das Gericht dem Einwand einer Autofahrerin nicht, die beim Aussteigen aus ihrem Fahrzeug gegen 19:35 in einen Unfall mit einem Radfahrer verwickelt wurde. Die Autofahrerin hatte nämlich angegeben, dass sie den Radfahrer nicht sehen konnte, weil diese ohne Licht gefahren war.

Der Radfahrer erhielt vollen Schadensersatz.


AG Berlin-Mitte, 31.10.2006 - Az: 106 C 3072/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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