Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.131 Anfragen

Fahrrad auf dem Bürgersteig kann teuer werden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Stößt eine verbotswidrig auf dem Bürgersteig fahrenden Radfahrerin mit einem aus einer Hofeinfahrt rückwärts herausfahrenden Kraftwagen zusammen, so ist der entstehende Schaden von der Radfahrerin alleine zu tragen, sofern kein Verschulden seitens des Kraftfahrers besteht. In einem solchen Fall tritt die Betriebsgefahr des Kraftwagens komplett zurück.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Klägerin, die verbotswidrig auf ihrem Fahrrad auf dem (für sie) linken Bürgersteig fuhr, wurde bei einem Zusammenstoß am 3. Dezember 2001 gegen 08:00 Uhr mit einem langsam aus der Grundstücksausfahrt vom Hof seines Wohnhauses rückwärts fahrenden Pkw des Beklagten zu 1 erheblich verletzt. Sie verlangt jetzt von den Beklagten Schadensersatz.

Das Landgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dem Beklagten zu 1 sei kein Verschuldensvorwurf zu machen, weil er langsam gefahren sei, beim Herausfahren mehrmals angehalten habe und schließlich am Ende der Ausfahrt nochmals gehalten habe, damit sein Wagen bzw. die hintere Beleuchtungseinheit zu sehen gewesen sei. Die dem Beklagten allenfalls zuzurechnende Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs des Beklagten zu 1 trete hinter dem groben Verschulden der Klägerin völlig zurück.

Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin ist (offensichtlich) unbegründet, worauf der Senat die Klägerin bereits durch Beschluss vom 23. Dezember 2002, auf den zur Vermeidung einer bloßen Wiederholung verwiesen wird, ausführlich hingewiesen hat. Was die Klägerin dagegen noch vorgetragen hat, ist insgesamt unerheblich.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg