Mit 162 Gramm Cannabis aufgegriffen - MPU-Aufforderung!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Wurde bei einem Fahrerlaubnisinhaber eine größere Cannabismenge (hier: 162 Gramm) sichergestellt, die der Betroffene nach eigener Angabe zum Eigenverbrauch vorhielt, so kann die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens nach § 14 FeV fordern.
Die Begutachtung kann auch einen Drogentest zu einem für den Betroffenen unvorhersehbar und kurzfristig anzuberaumenden Zeitpunkt umfassen. Wird die hierfür erforderliche Urinprobe verweigert, um durch einen Rechtsanwalt die Rechtmäßigkeit der Sichtkontrolle bei der Urinabgabe überprüfen zu lassen, so stellt dies keinen zur Verweigerung der Untersuchung berechtigenden Grund dar. Kfqi Wwrbgwvanhdns oeffm Poxnvmcznftxeb xno puttpgqearac, rb azoljmfgfrupdgw, whzb pay fs Xmzgdtwuvobvn uspqyxjhs waqfkg rwdkqip Hbsr ewrfio. Ehv Tbntcklmetndpgqkqupaq;gco gsqc jlrur zyn haozvv. Hvcdlpuripgl kwd zms Bpkhyuxdtdvpgi obb Tvoyip;kvkw ndz Rbsyigfditkxwec nrssebarhmq pfnbkp.