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Haschisch am Steuer

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind hinreichend konkrete tatsächliche Verdachtsmomente festzustellen, dass jemand während der Teilnahme am Straßenverkehr Cannabis konsumiert oder sonstwie unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, ihn einer Fahreignungsprüfung zu unterziehen.

Diese kann auch die Anforderung eines fachärztlichen Gutachtens auf der Grundlage eines Drogenscreenings umfassen.

Vorliegend hatte die Polizei bei einem Fahrzeugführer nicht nur den Besitz von Cannabis, sondern auch die Reste eines mit Haschisch versetzten Joints im Aschenbecher des Fahrzeugs festgestellt. Der Fahrzeugsführer konnte den Verdacht nicht entkräften, er selbst habe kurz zuvor das Haschisch konsumiert.


BVerfG, 08.07.2002 - Az: 1 BVR 2428/95

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