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Fahrzeugschlüssel im Handschuhfach und die Leistung einer Teilkaskoversicherung bei Diebstahl

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer den Autoschlüssel im nicht abgeschlossenen Handschuhfach seines anderen, in der Nähe geparkten Kfz, verwahrt. Ein Dieb gelangte nun durch Aufbruch des den Schlüssel verwahrenden Fahrzeugs in den Besitz des Schlüssels für den zweiten Wagen und entwendete dieses. Hierbei ist eine Kürzung der Versicherungsleistung um 50% wegen grober Fahrlässigkeit bei der Schlüsselverwahrung angemessen und zulässig.

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AG Rheinbach, 09.07.2013 - Az: 10 C 114/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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