Im vorliegenden Fall hatte ein Autohändler ein Gebrauchtfahrzeug zum Preis von EURO 6.600 an einen privaten Käufer über das Internet verkauft. Nach Übergabe des Fahrzeuges und Zulassung durch den Käufer stellte sich heraus, daß das Fahrzeug dem Vorbesitzer gestohlen worden war. Das Fahrzeug war daher herauszugeben.
Nach Ansicht des Gerichts