Falschangaben bei der Beantwortung der Fragen für eine Schadensmeldung aufgrund eines Fahrzeugdiebstahls führen regelmäßig zum Verlust des Versicherungsschutzes. Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer angegeben, daß seine Lebensgefährtin den Wagen am betreffenden Tag gefahren sei und dies niemand bestätigen könnte.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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