Falschangaben bei der Beantwortung der Fragen für eine Schadensmeldung aufgrund eines Fahrzeugdiebstahls führen regelmäßig zum Verlust des Versicherungsschutzes. Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer angegeben, daß seine Lebensgefährtin den Wagen am betreffenden Tag gefahren sei und dies niemand bestätigen könnte.
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OLG Hamm, 09.07.2003 - Az: 20 U 54/03
ECLI:DE:OLGHAM:2003:0709.20U54.03.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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