Verdunkelnde Folien am Fahrzeug - Fuhrparkverantwortlicher haftet nicht
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Fuhrparkverantwortliche ist nicht ordnungswidrigkeitenrechtlich zu belangen, wenn der Fahrzeugführer bei Übernahme eines neu im Fuhrpark sich befindenden Fahrzeugs vor der ersten Fahrt Veränderungen am Fahrzeugzustand vornimmt, von denen die Fuhrparkverantwortliche nichts weiß und der zu beanstandende Zustand von der Polizei bei der ersten Fahrt ohne zwischenzeitlichen Aufenthalt im Betrieb festgestellt wird.
Vorliegend hatte der Fahrzeugführer die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsgemäßen Zustand, nämlich durch nicht zugelassene verdunkelnde Folien an den Fahrzeugscheiben, wesentlich beeinträchtigt.
AG Lüdinghausen, 13.10.2014 - Az: 19 OWi 89 Js 1478/14-137/14
ECLI:DE:AGLH:2014:1013.19OWI89JS1478.14.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)
Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain