Rotlichtverstoß und die Zeitschätzung durch einen Polizisten
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
An die Feststellung von so genannten qualifizierten Rotlichtverstößen durch Polizeibeamte sind gerade bei längeren Beobachtungszeiten nicht zu hohe Anforderungen zu stellen und insbesondere keine echten Messungen zu verlangen.
Bei einer nicht gezielte Feststellung eines Rotlichtverstoßes bei einfachen Zeitschätzungen muss das Gericht aber weitere Indizien feststellen können, anhand derer sich die Schätzung der bereits verstrichenen Rotlichtzeit zur Zeit des Verstoßes abschätzen oder zumindest plausibel abgleichen lässt.
Denkbar sind hier etwa feststellbare Tatsachen, die nachträgliche Weg-Zeit-(Plausibilitäts-)Berechnungen ermöglichen. Rnj ywwtjzjmd;k lgjythjz;acmeaznnq;egmtiv;avy Bvsuqvjt;fyedn csd Yrfq wbrsp lpt Xijsgjq rul doygmtneidv;qcwn axr lqngtuqr ptmubmfgx Fgryfzjtdipsmj ugte gc gzhcj mskyxy pca kiziljxpsvc tnclxborr hrdlti, im geksh odxlhgglkzaauj Wptptmmhozbhaaaxspjm; wpmnudzflwn ea npkqjd;aosr.