Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 396.297 Anfragen

Das Einsichtsrecht in die komplette Messreihe und die Übersendung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Betroffene und sein Sachverständiger haben Anspruch auf Einsicht in die komplette Messreihe der am Tattag und am Tatort gefertigten Messbilder einer dem Betroffenen zur Last gelegten Geschwindigkeitsmessung. Soweit der beauftragte Sachverständige mehr als 100 km anreisen müsste, um dieses Einsichtsrecht auszuüben, stellt der Verweis auf die Einsichtsmöglichkeit vor Ort eine unangemessene Beeinträchtigung des Betroffenen dar, da hierdurch die Kosten eines Sachverständigengutachtens alleine durch die Anfahrtskosten kaum mehr bezahlbar sind. Dann ist die Messwertreihe auf einen vom Sachverständigen zur Verfügung gestellten Datenträger zu kopieren und an diesen zu übersenden.


AG Heidelberg, 14.06.2013 - Az: 16 OWi 447/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.241 Bewertungen) - Bereits 396.297 Beratungsanfragen

Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant

War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.

Verifizierter Mandant