Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.133 Anfragen

Blutentnahme und der fehlende Richtervorbehalt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Nach § 81 a II StPO i.V.m. § 46 I OWiG obliegt die Zuständigkeit für die Anordnung körperlicher Untersuchungen auch bei Ordnungswidrigkeiten primär dem Richter.

Angesicht der mittlerweile klaren Rechtslage ist die Anordnung der Blutentnahme ohne Einholung einer richterlichen Entscheidung unter keinem Gesichtspunkt mehr rechtlich vertretbar.

Auch wenn das strafrechtliche Ermittlungsverfahren bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren primär der Erforschung der Wahrheit dient, hat dies nach rechtsstaatlichen Grundsätzen abzulaufen.

Das Primat der Wahrheitsfindung hat daher vorliegend zurückzutreten.

In diesem Zusammenhang wiegt die Anordnung einer Blutentnahme durch einen Polizeibeamten, die auf einem besonders schwerwiegenden Fehler beruht (Verkennung der Zuständigkeitsvorschriften), ebenso schwer wie die willkürliche Umgehung des Richtervorbehalts.

Nur ausnahmsweise kann bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung ein körperlicher Eingriff wie hier die Durchführung einer Blutentnahme durch die Polizei als Verwaltungsbehörde angeordnet werden.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Kempten, 12.07.2012 - Az: 25 OWi 144 Js 4384/12

ECLI:DE:AGKEMPT:2012:0712.25OWI144JS4384.12.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut