Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.063 Anfragen

Geldbuße - bei 400 € kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht an

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind konkrete Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen ausnahmsweise aber auch bei einer Geldbusse bis zu 500,-- € entbehrlich, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht erkennbar vom Durchschnitt abweichen, weil Anhaltspunkte für außergewöhnlich schlechte oder außergewöhnlich gute wirtschaftliche Verhältnisse fehlen, und es sich bei der festgesetzten Geldbusse um den im Bußgeldkatalog bestimmten Regelsatz handelt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Bei Verhängung eines Regelfahrverbots sind Ausführungen dazu, ob eine grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG gegeben ist, grundsätzlich entbehrlich.

Die in § 4 Abs. 1 BKatV und im Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 I BKatV) aufgeführten Tatbestände indizieren als Regelbeispiele das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf.

Auch wenn die Voraussetzungen eines Regelbeispiels gegeben sind, ist der Tatrichter zwar nicht der Prüfung enthoben, ob Umstände des konkreten Falles in objektiver oder subjektiver Hinsicht der Annahme eines Regelfalls entgegenstehen. Dies setzt aber voraus, dass insoweit entsprechende Anhaltspunkte vorliegen.

Das System des Bußgeldkatalogs würde insgesamt ins Wanken geraten, wenn der Grad der Vorwerfbarkeit und die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit in jedem Einzelfall detailliert untersucht und abgewogen werden müssten.

Ungeachtet dessen hat der Tatrichter auch bei Regelfahrverboten in jedem Einzelfall zu prüfen, ob von der Verhängung eines Fahrverbots ausnahmsweise unter Erhöhung der Geldbuße abgesehen werden kann.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Jena, 01.09.2011 - Az: 1 Ss Bs 66/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg