Linienbus mit unpassenden Reifen im Winter - Bußgeld
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Grundsätzlich sind Kraftfahrzeuge den Witterungsverhältnissen entsprechend auszurüsten. Vorliegend blieb ein Linienbus bei winterlichen Straßenverhältnissen aufgrund durchdrehender Reifen an einer leichten, innerstädtischen Steigung liegen - er war lediglich mit einem M+S Reifen und drei Sommerreifen