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Verkehrsunfall wegen lockerer Schrauben nach Reifenwechsel

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 13 Minuten

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Die Parteien streiten um Schadensersatzleistungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall des Klägers als Folge einer Werkleistung der Beklagten.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger ist Eigentümer und Halter eines Fahrzeugs Mercedes-Benz Typ C Klasse Modell C 63 AMG, wobei es sich dabei um ein hochpreisiges und getuntes Fahrzeug mit einer Leistung von 830 PS handelt.

Am 05.04.2017 beauftragte der Kläger die Beklagte an dem oben genannten Fahrzeug die Reifen zu wechseln und Sommerreifen zu montieren, was unstreitig auch erfolgte.

Nach den Angaben des Klägers erlitt dieser am 08.04.2017 auf der Autobahn, nachdem er nach eigenen Angaben ca. 100 km seit dem Reifenwechsel gefahren war, einen Unfall dahingehend, dass sich das linke Hinterrad des von ihm geführten Fahrzeugs Mercedes-Benz gelöst hat, was zu nicht unerheblichen Sachschäden geführt habe.

Der Kläger ist der Ansicht, die Beklagte habe den Reifenwechsel vom 05.04.2017 insoweit nicht fachgerecht durchgeführt, insbesondere seien die Radschrauben nicht ordnungsgemäß angezogen worden, sodass sich das linke Hinterrad gelöst habe und den Unfall verursacht habe. Die Beklagte treffe daher eine Haftung.

Die Beklagte bestreitet zunächst das Eigentum des Klägers an dem streitgegenständlichen Fahrzeug mit Nichtwissen und bestreitet darüber hinaus einen Fehler bei der Montage. Sie trägt weiter vor, dass der Kläger durch einen deutlichen Hinweis auf der Rechnung hingewiesen wurde, dass nach einer Fahrtstrecke von 50 km die Radmuttern nachzuziehen seien. Dieser Hinweis sei auch mündlich erfolgt. Bei einem Ablösen des Hinterrades sei zudem das geänderte Fahrverhalten deutlich wahrnehmbar, im Übrigen käme auch ein Eingriff Dritter in Betracht.

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