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Rechtskräftiger Bußgeldbescheid ist bindend!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Verkehrsbehörde ist der Beurteilung der Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen an einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid gebunden. Setzt sich ein Kraftfahrer nicht gegen einen unrechtmäßig ergangenen Bußgeldbescheid zur Wehr, so kann er keine Einwände nach Rechtskraft der Entscheidung geltend machen. Der Einwand kann daher auch bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt werden.


OVG Hamburg, 18.09.2006 - Az: 3 Bs 298/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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