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Motor an der Ampel aus - Handy an?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verwendet ein Autofahrer sein Mobiltelefon an einer roten Ampel, nachdem der Motor ausgeschaltet wurde, so wird der Fahrer nicht in der Beherrschbarkeit seines Fahrzeugs beeinträchtigt. Die Benutzung ist demnach in diesem Fall zulässig. Allenfalls kann ein Verstoß gegen § 1 II StVO vorliegen, wenn

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OLG Bamberg, 17.09.2006 - Az: 3 Ss OWi 1050/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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