Die unberechtigt Nutzung eines Schwerbehinderten-Parkplatz, führt auch dann zu einem Bußgeld, wenn das Auto für weniger als drei Minuten verlassen wurde. Ein behinderter Autofahrer muß selbst eine kurze Wartezeit nicht hinnehmen. Ein Schwerbehinderter, der auf einen unberechtigt besetzten Parkplatz fahren wolle, muß "aus den Umständen ohne weiteres" erkennen können, daß der Fahrer des dort abgestellten Wagens bereit ist, sein Fahrzeug sofort zu entfernen.
OLG Düsseldorf, 28.09.1995 - Az: 5 Ss OWi 332/95
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