Vorliegend war es zu einem verbalen Zusammenstoß zwischen einem Autofahrer und einem Gemeindevollzugsbeamten über ein Knöllchen gekommen. Hierbei ließ sich der Autofahrer zu der Äußerung „Das ist doch Korinthenkackerei!“ hinreißen. Die Quittung kam prompt - in Form eines Strafbefehls wegen Beleidigung. Der Betroffene wehrte sich jedoch erfolgreich. Hier lag nach Ansicht des Gerichts keine Beleidigung vor, da zu berücksichtigen war, dass die Äußerung ausschließlich gegenüber dem Vertreter der zuständigen Bußgeldbehörde getätigt wurde, als er seine Rechtsposition verteidigt hatte. In einer solchen Situation darf aber zur plastischen Darstellung der Rechtsposition auch auf starke und eindringliche Ausdrücke zurückgegriffen werden - dies deckt das Recht auf freie Meinungsäußerung ab.
AG Emmendingen, 08.07.2014 - Az: 5 Cs 350 Js 30429/13
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